Richtlinie Reporter
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Hier wird geregelt, wer Reporter ist und was ein Reporter macht
§ 1 Eignung
Unter folgenden Voraussetzungen ist jeder zum Reporter geeignet
- Er ist Lizenzträger des LV Nord, weil
- dann Grobe Unwahrheiten, die er Verbreitet disziplinarisch geahndet werden können.
- Er einem Mitglied aus Verbandssicht fest zugeordnet sein muss.
- Er ist durfte seine Lizenz allein beantragen
- Jugendliche können nicht Reporter sein
- Ausnahme ist der Jugendreporter. Er wird auf Betreiben des Referenten Jugend vom Referenten Kommunikation eingesetzt.
§ 2 Vorschlagsrecht
Die Mitglieder schlagen vor
- Der Kommunikationsbeauftragte jedes Vereins hat dem Referenten gegenüber ein Vorschlagsrecht
- Dabei muss der Referent nicht prüfen, ob der Vorgeschlagene das Vertrauen seines Vereins hat.
- Einsprüche gegen den Reporter sind vom Präsidenten des Mitglieds also im Nachhinein zu formulieren
§ 3 Zensur
Hier wird geregelt welche Themen von den Reportern berichtet werden können
- Berichtsfeld der Reporter ist
- das Vereinsleben des Mitglieds dessen Lizenz er hält
- eigenes Erleben ausserhalb des LV Nord (what we did in our holliday)
- Zensur findet nicht statt
- Die Reporter sind ihrem Mitglied in der Wahl ihrer Worte und Themen nicht untergeordnet, sie sind allerdings der Wahrheit verpflichtet
- Reporter können veröffentlichte Themen nicht eigenständig löschen
- Überprüfung auf Richtigkeit
- Ihre Berichte können von den Rechtsvertretern der Vereine jederzeit beim Referenten für Kommunikation oder einem Geschäftsführer des LV Nord in Frage gestellt werden
- Einem Löschungs- oder Änderungsersuchen wird grundsätzlich nur stattgegeben
- wenn Verleumderische, unwahre oder unbewiesene Inhalte über dritte, den LV Nord oder dessen Mitglieder festgestellt werden
- wenn der Gestzgeber es verlangt, oder eine Gesetzwidrige Veröffentlichung vorliegt
- wenn eine einstweilige Verfügung eines Gerichtes vorliegt
- der Reporter diesem Ersuchen zustimmt.
§ 4 Beendigung des Reporterverhältnisses
Hier wird geklärt wann der Reporterstatus endet
- Ein Reporter ist Beauftragter des Referenten
- Der Referent darf diesen Auftrag jederzeit zurückziehen
- Er vollzieht dies
- Durch Benachrichtigung
- Durch Löschung der Passwörter des Reporters
- Er sollte diesen Schritt spätestens im Rechenschaftsbericht begründen
- Der Reporterstatus endet ausserdem
- Bei Lizenzentverlust durch
- eigenes Betreiben des Reporters
- Lizenzentzug wegen Disziplinarischer Massnahmen mit einer Dauer über eine Saison hinaus
- Durch Betreiben des geschäftsführenden des Mitglieds dessen Reporter er ist
- Mehr als achtmonatige Untätigkeit
§ 5 Gültigkeit
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich
- Diese Richtlinie ist Bestandteil der Kommunikationsordnung
- Sie erlangt Gültigkeit durch die Abstimmung dieser
- Änderungen, die den Sinn der Kommunikationsordnung nicht verkehren sind in dieser Richtlinie durch Abstimmung des Vorstands möglich