Reporter

Richtlinie Reporter

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Hier wird geregelt, wer Reporter ist und was ein Reporter macht

§ 1 Eignung

Unter folgenden Voraussetzungen ist jeder zum Reporter geeignet

  1. Er ist Lizenzträger des LV Nord, weil
    1. dann Grobe Unwahrheiten, die er Verbreitet disziplinarisch geahndet werden können.
    2. Er einem Mitglied aus Verbandssicht fest zugeordnet sein muss.
  2. Er ist durfte seine Lizenz allein beantragen
    1. Jugendliche können nicht Reporter sein
    2. Ausnahme ist der Jugendreporter. Er wird auf Betreiben des Referenten Jugend vom Referenten Kommunikation eingesetzt.

§ 2 Vorschlagsrecht

Die Mitglieder schlagen vor

  1. Der Kommunikationsbeauftragte jedes Vereins hat dem Referenten gegenüber ein Vorschlagsrecht
    1. Dabei muss der Referent nicht prüfen, ob der Vorgeschlagene das Vertrauen seines Vereins hat.
    2. Einsprüche gegen den Reporter sind vom Präsidenten des Mitglieds also im Nachhinein zu formulieren

§ 3 Zensur

Hier wird geregelt welche Themen von den Reportern berichtet werden können

  1. Berichtsfeld der Reporter ist
    1. das Vereinsleben des Mitglieds dessen Lizenz er hält
    2. eigenes Erleben ausserhalb des LV Nord (what we did in our holliday)
  2. Zensur findet nicht statt
    1. Die Reporter sind ihrem Mitglied in der Wahl ihrer Worte und Themen nicht untergeordnet, sie sind allerdings der Wahrheit verpflichtet
    2. Reporter können veröffentlichte Themen nicht eigenständig löschen
  3. Überprüfung auf Richtigkeit
    1. Ihre Berichte können von den Rechtsvertretern der Vereine jederzeit beim Referenten für Kommunikation oder einem Geschäftsführer des LV Nord in Frage gestellt werden
    2. Einem Löschungs- oder Änderungsersuchen wird grundsätzlich nur stattgegeben
      1. wenn Verleumderische, unwahre oder unbewiesene Inhalte über dritte, den LV Nord oder dessen Mitglieder festgestellt werden
      2. wenn der Gestzgeber es verlangt, oder eine Gesetzwidrige Veröffentlichung vorliegt
      3. wenn eine einstweilige Verfügung eines Gerichtes vorliegt
      4. der Reporter diesem Ersuchen zustimmt.

§ 4 Beendigung des Reporterverhältnisses

Hier wird geklärt wann der Reporterstatus endet

  1. Ein Reporter ist Beauftragter des Referenten
  2. Der Referent darf diesen Auftrag jederzeit zurückziehen
  3. Er vollzieht dies
    1. Durch Benachrichtigung
    2. Durch Löschung der Passwörter des Reporters
  4. Er sollte diesen Schritt spätestens im Rechenschaftsbericht begründen
  5. Der Reporterstatus endet ausserdem
    1. Bei Lizenzentverlust durch
      1. eigenes Betreiben des Reporters
      2. Lizenzentzug wegen Disziplinarischer Massnahmen mit einer Dauer über eine Saison hinaus
    2. Durch Betreiben des geschäftsführenden des Mitglieds dessen Reporter er ist
    3. Mehr als achtmonatige Untätigkeit

§ 5 Gültigkeit

Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich

  1. Diese Richtlinie ist Bestandteil der Kommunikationsordnung
  2. Sie erlangt Gültigkeit durch die Abstimmung dieser
  3. Änderungen, die den Sinn der Kommunikationsordnung nicht verkehren sind in dieser Richtlinie durch Abstimmung des Vorstands möglich