LM Richtlinie

LANDESMEISTERSCHAFTEN DES LV NORD(DURCHFÜHRUNG)neu ab 25.05.2010

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  1. ALLGEMEINES
    1. Im Bereich des LV Nord werden jährlich Landesmeisterschaften in den Disziplinen Tête à Tête und Tireur, Doublette, Doublette Mixte, Triplette, Triplette Frauen, Triplette 55+ durchgeführt.
    2. Anmeldeschluss für die jeweiligen Landesmeisterschaften ist 10 Tage vorher 23.59 Uhr. ( Beispiel: die LM findet am Samstag den 26.Juni statt, Anmeldung bis 16.Juni 23Uhr59)
    3. Für die Ausrichtung von Landesmeisterschaften können sich die Mitglieder des LV Nord bewerben. Die Ausrichter werden von der Landesdelegiertenversammlung bestimmt. Nach diesem Zeitpunkt nicht vergebene LMs obliegt die Vergabe dem Vorstand des LV-Nord.
      • Die Ausrichtung und Turnierleitung obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Mitglied. Ein Vertreter des Vorstands des LV Nord ist Mitglied der Turnierleitung.
    4. Bei Landesmeisterschaften ist ein LV Nord (oder DPV)Schiedsrichter anwesend. Dieser überwacht die Einhaltung der Regeln und entscheidet bei Streitfragen abschließend.
      • Der Schiedsrichter ist Mitglied der Turnierleitung. Über Ausnahmen und Abweichungen in der Durchführung der LM und bei Streitfragen entscheidet eine dreiköpfige Jury abschließend für die laufende Veranstaltung.
    5. Teilnehmer an Landesmeisterschaften müssen eine gültige DPV - Lizenz besitzen.
    6. Mindestens 1 Spieler eines Teams muss eine gültige Lizenz des LV Nord besitzen. Im Triplette dürfen nicht zwei Spieler mit der Lizenz desselben anderen Landesverbandes spielen.
    7. Teilnehmer an Landesmeisterschaften haben bei entsprechender Platzierung die Möglichkeit an Deutschen Meisterschaften teilzunehmen.
  2. ANMELDEVERFAHREN
    1. Für alle Landesmeisterschaften ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung mit Angabe des Namens, des Vereins und der Lizenznummer erforderlich. Dies erfolgt über die Internetseite des LV-Nord oder direkt beim Referenten/in für Sport.
    2. Erscheint ein gemeldetes Team nicht an dem festgelegten Termin, hat das Team das Startgeld nachträglich an den Referenten für Finanzen des LV Nord zu überweisen.
  3. EINSCHREIBUNG
    1. Bei der Einschreibung sind die Lizenzen abzugeben und das Startgeld laut Finanzordnung zu entrichten.
    2. Die Lizenzen werden von der Turnierleitung für die Dauer des Turniers einbehalten.
    3. Erscheint ein gemeldetes Team bei Einschreibung in einer anderen Teamzusammensetzung ist dies unschädlich.
    4. Ein bei Turnierbeginn unvollständiges Team kann als solches entsprechend der Art. 32 und 33 des internationalen Reglements am Wettbewerb teilnehmen.
  4. SPIELSYSTEM / ZEITPLAN
    1. Der Einschreibeschluss für die Landesmeisterschaft ist um 8.30 Uhr, der Spielbeginn ist immer auf 9.00 Uhr festgelegt. Eventuelle Abweichungen werden den teilnehmenden Teams rechtzeitig mitgeteilt.
    2. Die Qualifikationen werden grundsätzlich im Schweizer System durchgeführt.
      • Bei bis zu 32 Teams werden 5 Runden gespielt.
      • Ab 33 Teams werden 6 Runden gespielt.
      • Bei 6 Runden wird zeitlich auf 90/95/100/oder 105 min. begrenzt. Die Dauer der einzelnen Spiele wird nach Spielbeginn durch die Jury gelost und den Teams nicht mitgeteilt. Nach Zeitablauf wird die laufende Aufnahme zu Ende und noch eine weitere gespielt. ( Eine Aufnahme gilt als gespielt wenn in dieser Punkte vergeben werden!).
      • Bei Punktgleichstand wird noch eine weitere Aufnahme gespielt.
    3. die Durchführung erfolgt mittels Computer mit einer Software für das Schweizer System. Die Rangliste wird in folgender Reihenfolge gewertet: Siege-Buchholzpunkte-Feinbuchholzpunkte-direkter Vergleich-Punktedifferenz-Anzahl der eigenen Punkte-Los.
    4. Vor der 1. Spielrunde wird die Anzahl von Teambegegnungen per Los ermittelt. Im Falle einer ungeraden Anzahl von Teams erhält ein Team ein Freilos.
    5. Ein Freilos wird mit 13:7 als Sieg gewertet.
  5. PREISE
    • Alle Spieler der 1-, 2- oder 3-platzierten Teams erhalten Minipokale oder Urkunden.
  6. SPORTLICHE VERHALTENSREGELN
    • Während der Spiele ist den Spielerinnen und Spielern das Rauchen und das Einnehmen alkoholischer Getränke auf dem Spielfeldern nicht gestattet.
    • 2. Zuwiderhandlungen können vom Schiedsrichter nach den geltenden Regeln je nach Schwere des Vergehens mit Verweis, Ausschluss vom Wettbewerb oder Einbehalt der Lizenz belegt werden. Über eine möglichen Lizenzentzug oder eine Sperre entscheidet der Disziplinarausschuss.