NOMINIERUNG DER TEILNEHMER DES LV NORD FÜR DEUTSCHE MEISTERSCHAFTEN (DM- Richtlinie)

  • neu ab 25.05.2010

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  1. ALLGEMEIN
    1. Die dem LV Nord zustehenden Startplätze für Deutsche Meisterschaften werden im Rahmen von Landesmeisterschaften ausgespielt.
    2. Der Deutsche Meister und der Vizemeister des Vorjahres können auf Wunsch gesetzt werden, wenn das Team in gleicher Teamzusammensetzung spielt.
      • Beim Triplette kann eine Spielerin/ein Spieler getauscht werden.
    3. Ein bei der DM startberechtigter Teilnehmer des LV Nord wird als offizieller Vertreter des LV Nord für den DPV bei der jeweiligen DM benannt.
  2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
    1. Die Spielerinnen/Spieler müssen eine gültige DPV - Lizenz besitzen.
    2. Mindestens 1 Spielerin/Spieler eines Teams muss eine gültige Lizenz des LV Nord besitzen.
      • Im Triplette dürfen nicht zwei Spielerinnen/Spieler mit der Lizenz desselben anderen Landesverbandes spielen.
  3. ANMELDEVERFAHREN
    1. Mit der Anmeldung zur Landesmeisterschaft erklären die Teams verbindlich, ob sie im Falle einer Qualifikation an den Deutschen Meisterschaften teilnehmen würden.
    2. Bei mehr Teilnehmern an Landesmeisterschaften als dem LV Nord zustehenden Startplätze für die DM, erhalten die erstplatzierten Teams Vorrang bei der Erklärung.
    3. Bei mehr DM Startplätzen als Teams an den Landesmeisterschaften teilnehmen oder zur Teilnahme an der DM bereit erklären, kann der Referent für Sport weitere Teams nominieren.
    4. Mit der verbindlichen Erklärung verpflichten sich die Teilnehmer an den Deutschen Meisterschaften teilzunehmen.
      • Eine Absage ist nur bei attestierter Krankheit oder nachgewiesener beruflicher Verhinderung möglich oder aus im Einzelfall nachzuweisenden gewichtigen persönlichen Gründen möglich.
      • In Zweifelsfällen entscheidet der Landesvorstand über die Anerkennung der Gründe.
    5. Spielerinnen/Spieler, die sich zur Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft qualifiziert haben und ohne Begründung absagen oder nicht antreten, können, beispielsweise durch Lizenzentzug, bestraft werden. Hierüber entscheidet der Disziplinarausschuss.
    6. In der Regel werden die teilnehmenden Teams bei der DM nach ihren Platzierungen bei der LM benannt( Landesmeister= Nord1,Vizemeister= Nord 2 usw. ).In Ausnahmefällen können der/die Referent/in für Sport und der Kaderbeauftragte die Reihenfolge in Abstimmung mit den Teams ändern.
  4. AUSTAUSCH VON SPIELERINNEN/SPIELERN
    1. Die zur Deutschen Meisterschaft qualifizierten Teams sind verpflichtet, den Ausfall einer Spielerin/eines Spielers oder den Ausfall des gesamten Teams unverzüglich der Sportwartin/dem Sportwart mitzuteilen.
    2. Fällt in einem Doublette-Team oder im Tête á Tête eine Spielerin/ein Spieler aus, rückt das nächste Team der Landesmeisterschaft vorbehaltlich ihrer Zustimmung nach.
      • Bei Ausfall 1 Spielerin/ Spielers eines Triplette-Teams kann das Team eine Ersatzspielerin/einen Ersatzspieler einsetzen. Diese/r Spieler/in darf an keinem anderen Qualifikationsturnier in einem anderen Landesverband teilgenommen haben.
  5. SONSTIGES
    1. Der LV Nord gewährt den einzelnen Teams an Deutschen Meisterschaften einen Zuschuss gemäß Finanzordnung.
    2. Die qualifizierten Teams verpflichten sich, bei den Deutschen Meisterschaften in einheitlicher Oberbekleidung zu spielen.