SPORTORDNUNG VOM 27.02.2010
1. GELTUNGSBEREICH
- Diese Sportordnung regelt organisatorische und sportliche Belange der Veranstaltungen im Pétanque - Sport für den Bereich des Landesverband Nord e. V. (LV Nord).
2. REGELN
- Für die jeweiligen Veranstaltungen nach Punkt 1 gelten die Spielregeln der „Fédération Internationale de Pétanque et Jeu Provençale“ (FIPJP) in der jeweils gültigen Fassung des Deutschen Pétanque Verbands (DPV) (Pétanque – Regeln, Regelheft des DPV).
3.LIZENZWESEN
- Lizenzen für den Bereich des DPV werden von den Landesverbänden auf Antrag ausgestellt, verlängert und ggf. nach disziplinarischen Maßnahmen eingezogen.
- Lizenzanträge können nur über Mitglieder im LV Nord gestellt werden.
- Der Antrag, der beim LV Nord angefordert werden kann, ist über das Mitglied an den LV Nord zu richten und muss den DPV Richtlinien entsprechen
- Jeder Spieler darf nur eine Lizenz besitzen.
- Ein Lizenzwechsel während des Jahres ist nicht möglich.
- Die Geltungsdauer einer Lizenz ist auf das Kalenderjahr beschränkt.
- Sie wird auf Antrag, der beim LV Nord angefordert werden kann, für jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
- Verlängerungen von Lizenzen sind vom Mitglied in Listenform möglichst gleichzeitig für alle Lizenzträger des Mitglieds beim LV Nord zu beantragen.
- Lizenzen sind nur dann gültig, wenn sie entsprechend der DPV Richtlinie vollständig ausgefüllt und mit einer eingeklebten aktuellen Jahresmarke versehen sind.
- Bei Veranstaltungen des LV Nord besteht Lizenzpflicht.
- Bei einem Wechsel vom DPV zum Verband eines anderen Staates muss der Spieler einen entsprechenden Antrag an den DPV richten. Auf diesem Antrag ist durch den DPV die Kenntnisnahme mit den erforderlichen Vermerken durch die Unterschrift des Präsidenten oder eines Beauftragten mit dem Verbandssiegel des LV Nord zu bestätigen. Der bestätigte Antrag ist dem Spieler zuzustellen, unter Einziehung (Ungültigkeitserklärung) seiner bisherigen Lizenz. Jeder Verbandswechsel ist ohne bestätigten Antrag nichtig. Erst diese Bestätigung berechtigt den neuen Verband eine entsprechende Lizenz auszustellen.
- Bei einem Wechsel zum DPV ist das Verfahren sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestätigung des vorherigen Verbandes mit dem „Antrag auf Ausstellung einer Lizenz“ von dem Spieler vorzulegen sind; diese Unterlagen verbleiben nach der Bearbeitung bei dem DPV.
- Verschweigt ein Spieler den Besitz oder die Beantragung einer zweiten Lizenz, so sind Maßnahmen nach der Disziplinarordnung zu veranlassen (z. B. Lizenzsperre). Das gleiche gilt bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Antragspflicht.
- Kann ein Spieler am Tag eines Lizenzturniers seine Lizenz nicht vorzeigen, ist der ausrichtende Verein/die ausrichtende Spielgemeinschaft berechtigt, eine „Ersatzlizenz“ mit Gültigkeit für zwei aufeinander folgende Tage gegen eine Gebühr, die in der Finanzordnung festgelegt wird. Die Gebühr erhält der Veranstalter.
4. LANDESMEISTERSCHAFTEN
Allgemeine Bestimmungen
- Der LV Nord veranstaltet Landesmeisterschaften und auch die ggf. notwendigen Qualifikationsturniere und orientiert sich bei den Formationen an den Deutschen Meisterschaften, die im selben Jahr ausgetragen werden. Die Landesmeisterschaften sind gleichzeitig Qualifikationsturniere für die entsprechenden Deutschen Meisterschaften.
- Der Vorstand vergibt die Landesmeisterschaften an die ausrichtenden Mitglieder auf der zu Beginn des Jahres stattfindenden ordentlichen Landesdelegiertenversammlung.
- Für die Ausrichtung von Landesmeisterschaften gelten die Richtlinien für die Durchführung von Landesmeisterschaften des LV Nord.
- Sollte der Sportwart bei der Landesmeisterschaft nicht anwesend sein, sind ihm die Ergebnisse innerhalb von 48 Stunden vom Ausrichter zu übersenden.
- Die Landesmeisterschaften finden jeweils an einem Tag des Wochenendes, 14 Tage vor der entsprechenden Deutschen Meisterschaft, statt.
- Die Austragungsorte aller Landesmeisterschaften werden nach der ordentlichen Landesdelegiertenversammlung auf der Website des LV Nord bekannt gegeben.
- Das Tragen einheitlicher Oberbekleidung ist erwünscht.
5. QUALIFIKATION ZU DEUTSCHEN MEISTERSCHAFTEN
- Für die Nominierung der Teilnehmer des LV Nord an Deutschen Meisterschaften gelten die Richtlinien für die Nominierung der Teilnehmer des LV Nord für Deutsche Meisterschaften.
6. LIGASPIELBETRIEB
- Der Ligaspielbetrieb für die Mitglieder im Bereich des LV Nord ist Bestandteil der Sportordnung und regelt den Spielbetrieb der Ligen
(Anlage 1)Link. - Leiter des Ligaspielbetriebs ist der Sportwart. Er kann Teilaufgaben delegieren.
- Der Ligaspielbetrieb steht allen Mitgliedern im LV Nord offen.
- Für die Teilnahme am Ligaspielbetrieb müssen die Mannschaften vom Mitglied beim LV Nord angemeldet werden.
- Mit der Meldung ist eine Meldegebühr an den LV Nord zu überweisen. Tritt eine gemeldete Mannschaft nicht an, verbleibt die Meldegebühr beim LV Nord.
- Aus der Meldegebühr deckt der LV Nord die entstehenden Kosten.
- Die Meldegebühr wird von der Landesdelegiertenversammlung festgelegt.
- Die erstplatzierte Mannschaft in der höchsten Liga des LV Nord, der Nordliga (bis 2008 Landesliga), ist Landesmeisterin des jeweiligen Jahres. Sie vertritt den LV Nord in der Qualifikationsrunde zur Deutschen Pétanque Bundesliga.
- Die Spiele sind gemäß den Pétanque - Regeln der FIPJP in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Bei Verstößen gegen das Reglement der FIPJP und die Sportordnung des LV Nord gilt die Disziplinarordnung
7. NORDRANGLISTE
- Landesmeisterschaften und weitere vom LV Nord benannte Turniere sind Ranglistenturniere.
- Ranglistenturniere dürfen nur an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen stattfinden, nicht an Ligaspieltagen und an Tagen, an denen Landesmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften gespielt werden.
- Zuständig für die Rangliste ist der Sportwart. Er kann für die Führung der Rangliste einen Beauftragten benennen.
- Der Vorstand legt in Abstimmung mit den Mitgliedern des LV Nord die Ranglistenturniere fest.
- Der LV Nord veröffentlicht die Ranglistenturniere auf seiner Website
- Näheres regeln die Richtlinien für die Nordrangliste des LV Nord.
8. KADER
- Für die sportliche Vertretung des LV Nord bei nationalen und internationalen Turnieren muss eine Anzahl leistungsstarker Spieler zur Verfügung stehen.
- Als Auswahlkriterium sollten die Rangliste und die Teilnahme an den letzten Landesmeisterschaften und Deutschen Meisterschaften dienen.
- Der Sportwart und der Jugendwart können in begründeten Ausnahmen von diesen Vorgaben abweichen.
- Näheres regeln die Richtlinien für den Kader des LV Nord.
9. GELTUNGSBEGINN
- Die Sportordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die LDV am 27.02.2010 in Kraft.
9. Anlagen
- Anlage 1 Ligaspielbetrieb